Budget-Update: Wichtige Einzelheiten zum kommenden Teilbeschluss
Die Budgetsanierung in Österreich entwickelt sich schrittweise weiter. Laut Informationen der APA wird der Nationalrat voraussichtlich in der kommenden Woche das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz Teil II beschließen. Das umfassendere Budget mit dem Budgetbegleitgesetz wird jedoch erst im Juni zur Abstimmung stehen.
Erhöhung von Gebühren und Beiträgen
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Erhöhung von Bundes- und Konsulargebühren. Diese Maßnahme wird spürbare Auswirkungen auf Bürger haben, die beispielsweise einen Reisepass oder einen Führerschein beantragen. Der Preis für einen Reisepass steigt von 75,90 Euro auf 112 Euro, während die Kosten für einen Führerschein auf 90 Euro und für einen Zulassungsschein auf 178 Euro ansteigen. Auch die Gebühren für den Erhalt der Staatsbürgerschaft erhöhen sich signifikant und belaufen sich künftig auf 1.448 Euro, was eine Steigerung von über 300 Euro im Vergleich zu den bisherigen Kosten bedeutet.
Zusätzlich werden die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten ab dem 1. Juni auf sechs Prozent angehoben, was ebenfalls eine finanzielle Belastung für diese Gruppe darstellen könnte.
Änderungen bei Rezeptgebühren und weiteren Förderungen
Im Gegenzug zu den Erhöhungen gibt es auch eine Erleichterung für die Bevölkerung. Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird in eine Arzneimittelgebührenobergrenze umgewandelt, die nun auch kostengünstigere Medikamente umfasst. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die Rezeptgebühr im Jahr 2026 nicht angehoben wird, was für viele Bürger eine positive Nachricht darstellt.
Das umfassendere Budgetbegleitgesetz, das im Juni zur Abstimmung kommt, enthält weitere Maßnahmen, die tiefgreifende Änderungen in verschiedenen Bereichen mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem die Erschwerung des Zugangs zur Korridorpension, die Abschaffung des Klimabonus sowie das Einbehalten eines Drittels der „kalten Progression“. Auch der Bildungsbonus für längere Teilnahme an AMS-Schulungen wird abgeschafft, und die Basisförderung für die „Wiener Zeitung“ wird halbiert.
Zusätzlich sind Einschränkungen für den ORF vorgesehen, wobei die seit 2024 gewährte Sonderzahlung in Höhe von zehn Millionen Euro, die zur Aufrechterhaltung des Radio-Symphonieorchesters und der Satellitenübertragung des Spartensenders Sport + vorgesehen war, gestrichen wird. Als Ausgleich erhält der ORF jedoch zwischen 2027 und 2029 einen vereinfachten Zugriff auf die aus der ORF-Gebühr gespeiste Widmungsrücklage.
Positive Änderungen für bestimmte Institutionen
Es gibt auch positive Aspekte des neuen Gesetzes, die einigen Institutionen mehr finanzielle Mittel zusichern. Der jährliche Pauschalbetrag für die Statistik Austria wird ab dem kommenden Jahr um 13 Millionen Euro auf insgesamt 69,4 Millionen Euro erhöht. Auch die Spanische Hofreitschule profitiert von einer Erhöhung der jährlichen Basisabgeltung von 2,5 Millionen auf 4,5 Millionen Euro. Diese Anpassungen sollen die jeweilige Institution unterstützen und ihre finanziellen Spielräume erweitern.
Quelle: https://orf.at/stories/3393889/

